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KrankenversicherungEine Krankenversicherung erstattet für den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Sie ist Teil des Gesundheits und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.Eine Private Krankenversicherung kommt für alle diejenigen Menschen in Frage, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht, dazu zählen Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine Private Krankenversicherung hat dabei die ganz entscheidenden Vorteile auf ihrer Seite, sie übernimmt sämtliche Kosten im Falle einer Krankheit. Die Beiträge der Privaten Krankenversicherung sind vollkommen einkommensunabhängig und werden nach dem Risiko, dem Geschlecht und dem Alter erhoben. Daher ist es sinnvoll, eine Private Krankenversicherung möglichst in jungen Jahren abzuschließen, da man dadurch auch noch Geld spart. Das Wichtigste aber ist das umfangreiche Leistungsangebot einer Privaten Krankenversicherung, das viel größer ist als bei der Gesetzlichen Versicherung. Viele Versicherer, die Private Krankenversicherungen anbieten, zeichnen sich zudem durch eine Beitragsstabilität aus. Dennoch lohnen sich ein gewissenhafter Vergleich der einzelnen Versicherungen und deren Leistungen. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: Krankenzusatzversicherung Es gibt Menschen, die nicht in eine private Krankenversicherung wechseln dürfen, weil sie aufgrund ihres Einkommens unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Sie sind damit gezwungen, die gesetzliche Krankenversicherung zu nutzen. Aber wer trotzdem nicht auf das weitaus bessere Leistungsangebot einer privaten Krankenversicherung verzichten möchte, der sollte eine Krankenzusatzversicherung abschließen. So eine Krankenzusatzversicherung ist die beste Möglichkeit, in den Genuss von Zusatzleistungen zu kommen, die man sonst nicht erhält oder teuer bezahlen muss. Chefarztbehandlung im Einzelzimmer, Zahnersatz oder teure Brillen sind nur einige Beispiele der Leistungen, die man sich mit einer Krankenzusatzversicherung sichern kann. Die Liste der Vorteile ist sehr lang, eine fachgerechte Beratung ist daher empfehlenswert. Lassen Sie sich von einer Krankenzusatzversicherung überzeugen. Auch die Beiträge einer solchen Krankenzusatzversicherung können sich sehen lassen. Viel Leistung und unkomplizierte Verwaltungsgänge überzeugen auch den Letzten von der Notwendigkeit einer Krankenzusatzversicherung. Mit der richtigen Krankenzusatzversicherung kann man sich das Krankwerden wieder leisten. Geschichte der Zweiteilung Historisch bestand die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse nur für eine kleine Bevölkerungsgruppe mit geringem Einkommen. Da zwei Drittel der Leistungen lohnabhängig waren, wurden die Beiträge lohnabhängig erhoben. Im Laufe der Zeit stieg der Anteil der lohnunabhängigen Leistungen stetig und stellt heutzutage den Großteil der Ausgaben dar. Um die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen zu erhöhen, wurde die Mitgliederbasis ausgeweitet. Zwar machen die gestiegenen Kosten auch für wohlhabendere Patienten die Absicherung von Krankheitsrisiken attraktiv, doch wird der lohnabhängige Beitrag der gesetzlichen Kassen bei immer weniger lohnabhängigen Leistungen mit steigendem Einkommen uninteressanter. Da bei den Mitgliedern der privaten Krankenversicherungsunternehmen auch das Krankheitsrisiko statistisch niedriger ist, können die privaten zudem bessere Leistungen für den gleichen Beitrag anbieten. Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Grundlagen: Einkommensgrenze, bei deren Überschreiten die Versicherungspflicht entfällt Jahr monatlich jährlich 2008 EUR 4.012,50, EUR 48.150, 2007 EUR 3.975,00, EUR 47.700, 2006 EUR 3.937,50 EUR 47.250, In der privaten Krankenversicherung versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören: Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom Mai 2003 waren im damaligen Jahr 188.000 Bundesbürger trotz genereller Versicherungspflicht ohne jede Krankenversicherung. Damit hatte sich die Zahl seit 1995 verdoppelt. Für das Jahr 2005 wurde mit einer Steigerung auf 300.000 unversicherte Bürger gerechnet. Für 2007 wurde die Zahl auf 400.000 geschätzt.[1] Als ein Grund dafür wird oftmals wirtschaftlicher Druck, also ein Verzicht auf Krankenversicherung als Sparmaßnahme, angegeben. Nicht versichert von der GKV werden z.B. auch solche Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen gegen die BA, die vorher über die Eltern in einer PKV (in der Regel mit 20 v.H.) einzelvertraglich versichert waren obwohl es sich hier nur um einen abgeleiteten Anspruch ähnlich der Familienversicherung in der GKV handelt und dann aus der Beihilfeberechtigung herausfallen. Diese werden von der KV auch nicht in eine freiwillige Versicherung übernommen. Außerdem gibt es die Gruppe der gut verdienenden, freiwillig Nichtversicherten. Sie tragen ihr Krankheitsrisiko (begrenzt auf ihre Vermögenswerte) selbst und sparen sich die Kosten für die Verwaltung und die Umverteilungskomponenten der Krankenkassen und Versicherungen. Mit der Verabschiedung der Reform der Krankenversicherung am 2. Februar 2007 in Berlin wird eine Pflichtversicherung aller Bundesbürger begründet. Hierdurch müssen Privat und gesetzliche Krankenversicherungen jeden antragstellenden Bürger aufnehmen und können diesen nicht wegen einer gesundheitlichen Risikoprüfung ablehnen. Krankenversicherung bei Behinderungen Je nach persönlicher Situation kann es für Behinderte zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, sich versichern zu können. Wichtig für Behinderte ist es in jedem Fall, sich umfassend zu informieren. Insbesondere wenn es um die Entscheidung gesetzlich oder privat geht, kann die Situationen äußerst kompliziert werden. Dies gilt verstärkt, wenn Drittleistungen (z.B. Beihilfe für Beamte) eine wichtige Rolle spielen. Oft bleibt nur der Ausweg, sich gesetzlich zu versichern. Gesetzliche Versicherungen sind verpflichtet, Behinderte aufzunehmen. Eine private Versicherung ist direkt nach der Geburt und neuerdings auch durch so genannte Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherer möglich.Hierbei gilt ein maximaler Beitragszuschlag von 30 % (Beamtentarife). Es gibt eine spezielle Krankenversicherung, die bestimmte Versicherungsleistungen für alle Behinderungen über 50% übernimmt. Krankenversicherung im Rentenalter Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie in der zweiten Erwerbslebenshälfte zu mindestens 90% der Zeit gesetzlich krankenversichert waren [2]. Sie können die Krankenkasse frei wählen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Stellung des Rentenantrags (§ 186 Abs. 9 SGB V). Während es bis 1997 noch einen einheitlichen Beitragssatz für alle Renter gab, ist für krankenversicherte Rentner nunmehr der allgemeine Beitragssatz ihrer jeweiligen Krankenkasse maßgeblich (§ 247 Abs. 1 SGB V), der je zur Hälfte von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger zu tragen ist (§ 249 a SGB V). Neben dem Beitrag müssen Rentner den Zusatzbeitrag von 0,9% nach § 241 a SGB V zahlen, den sie jedoch allein tragen müssen. Auch von Versorgungsbezügen, die neben oder anstelle der gesetzlichen Rente bestehen, müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden (§ 229 SGB V). Diese muss der Empfänger der Versorgungsbezüge allein tragen (§ 250 SGB V). Seit 2004 sind Rentner bei Medikamenten wie alle gesetzlich Versicherten zuzahlungspflichtig. Schweiz In der Schweiz gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: 1. Die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen). Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgehalten und in den Verordnungen zu den Gesetzen präzisiert. 2. Die freiwilligen Zusatzversicherungen zur Grundversicherung mit erweiterten Leistungen. Diese Vertragsverhältnisse unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der freien Vertragsgestaltung im Rahmen dieses Gesetzes. Prinzipiell sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung versicherungspflichtig. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen besteht nicht, jede Person muss einzeln versichert werden. Versicherungsnehmer können unter den 94 zugelassenen Versicherern frei wählen, insofern die Versicherung in ihrem Kanton aktiv ist. In der Grundversicherung kann die Kasse jedes Jahr auf den 31. Dezember gewechselt werden. Die Kündigung muss bis am 30. November erfolgt sein. In der freiwilligen Zusatzversicherung richtet sich die Kündigungsfrist nach den vertraglichen Bestimmungen. Für Personen mit einer ordentlichen Franchise (Details zur Franchise siehe unten) besteht zusätzlich die Möglichkeit die Grundversicherung auf den 30. Juni zu wechseln. Bei abhängig Beschäftigten trägt der Arbeitgeber im Gegensatz zu Deutschland nicht zur Krankenversicherung bei. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von ihrem Wohnortskanton eine Prämienverbilligung. Die Verfahren, welche die Bezugsberichtigung und Berechnung der Prämienverbilligung regeln, variieren von Kanton zu Kanton. Die Krankenversicherung übernimmt Abklärungen, Behandlungen und Arzneimittelkosten im Falle von Krankheit, Unfall, Entbindungen und Abtreibungen. Dagegen ist sie nur in speziellen Ausnahmefällen für zahnärztliche Behandlungen zuständig. Im Allgemeinen bezahlen Versicherte die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selber und wenden sich dann an den Versicherer zur Erstattung. Spitäler vereinbaren oft eine direkte Abwicklung mit dem Versicherer. Prämien können vom Versicherer unter Beachtung mehrerer gesetzlichen Restriktion frei festgelegt werden. Folgende Restriktionen schränken die Prämiengestaltung ein: Im Grundsatz gilt eine Einheitsprämie innerhalb der vom Bundesamt für Gesundheit definierten Prämienregionen und den Altersgruppen. Kleine Kantone bestehen aus einer Prämienregion, große Kantone weisen bis zu drei Prämienregionen auf. Zur Zeit existieren 43 Prämienregionen. Die Altersgruppen unterteilen sich in Kinder (bis 18 Jahre), junge Erwachsene (19. bis vollendetes 25. Lebensjahr) und Erwachsene (ab dem 25. Lebensjahr). Die Prämien müssen vom zuständigen Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Es werden verschiedene Versicherungsmodelle angeboten, mit denen der Versicherte seine Beiträge reduzieren kann, z.B. (HMO, Hausarzt und Bonusmodelle). Die zwei wesentlichen steuerbaren Größen in der vorherrschenden traditionellen Krankenversicherung sind neben der Wahl des Krankenversicherers die Franchise und der Selbstbehalt. Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus: In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder unselbständig Beschäftigte auch krankenversichert ist, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2008 EUR 349,01) überschreitet. Gesetzlich geregelt ist die Krankenversicherung im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und in weiteren Sondergesetzen (BKUVG, GSVG, BSVG, NVG). Außerdem unterliegen auch Arbeitslose und Pensionisten der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder sind beitragfrei mitversichert. Den Krankenversicherungsträger selbst kann man sich nicht auswählen, sondern er ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse (GKK), welche für die in der Privatwirtschaft tätigen Menschen zuständig ist. Die größte Krankenkasse ist die Wiener Gebietskrankenkasse.Daneben existieren eigene Krankenkassen beispielsweise für Bundesbedienstete, Eisenbahner oder Bauern. Träger dieser Versicherung sind die jeweils zuständigen Krankenkassen. Unternehmer und Selbständige sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken, unfall sowie pensionsversichert. Diese hat aber anders als die GKK bei ambulanten Behandlungen einen Selbstbehalt von 20%, den der Versicherte zu zahlen hat, kann aber dafür auch mehr Leistungen als die GKK bieten. Die Versicherungsbeiträge werden bei unselbständig Erwerbstätigen direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen und zusammen mit dem Anteil, den der Dienstgeber zu tragen hat, bei der Krankenkasse eingezahlt. Selbständige und Selbstversicherte haben den Beitrag zur Gänze selbst zu tragen. Die selbständigen Bauern sind ihrerseits seit 1979 bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) versichert. Privatversicherung Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es jedem Österreicher frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen. Neben der SonderklasseVersicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein ZweibettZimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen. Von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit sind die Grenzgänger, welche in Österreich wohnen, den Arbeitsplatz aber in der Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein haben. Diese Grenzgänger können sich entweder freiwillig bei der GKK versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Niederlande Krankenversicherungen in den Niederlanden Am 1. Januar 2006 wurde in den Niederlanden ein neues Krankenversicherungssystem eingeführt. Der klassische Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist entfallen. Alle Einwohner der Niederlande (16.5 Millionen) sind ab dem 1. Januar verpflichtet, bei einem Krankenversicherungsanbieter eine gesetzlich definierte Krankenversicherung abzuschließen. Historisch bedingt war das niederländische Krankenversicherungssystem für die allgemeine medizinische Versorgung bis 2005 sehr zersplittert. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung (ungefähr 60 %) war gesetzlich krankenversichert. Andere hatten sich privat versichert, wobei für bestimmte Risikogruppen die Möglichkeit bestand, eine gesetzlich festgelegte Standardpolice abzuschließen. Für bestimmte Beamtengruppen gab es darüber hinaus spezielle öffentlichrechtliche Krankenversicherungsregelungen. Die Regierung (mit Gesundheitsminister Hans Hoogervorst) wollte ein Versicherungssystem schaffen, das einerseits die Eigenverantwortung und die Marktfunktion stärkt und andererseits sozialen Rahmenbedingungen wie der Solidarität zwischen unterschiedlichen Einkommens und Risikogruppen ein solides Fundament bietet. Vor dem Hintergrund der Reformen, die im Gesundheitswesen in den letzten fünfzehn Jahren durchgeführt worden sind zum Beispiel die Einführung des Wettbewerbs im Krankenkassenwesen und die Solidaritätszuschläge in den privaten Krankenversicherungen , ist das neue Krankenversicherungssystem nach Ansicht der Regierung eher ein weiterer logischer Schritt in dieselbe Richtung als ein Bruch mit der Vergangenheit. Eckpunkte des Krankenversicherungsgesetzes Versicherungspflicht Alle Einwohner der Niederlande müssen krankenversichert sein. Dazu schließen sie einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Wie das Leistungspaket aussieht, ist gesetzlich geregelt. Standardpaket mit notwendigen Leistungen Das Standardleistungspaket nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz umfasst notwendige, kurative Leistungen, die auf ihre Wirksamkeit, Kosteneffizienz und kollektive Finanzierbarkeit hin geprüft wurden. Durchführung durch landesweit operierende Versicherer; Aufnahme und Leistungspflicht Durchgeführt wird die Versicherung von privaten Versicherungsgesellschaften, die die im Krankenversicherungsgesetz genannten Voraussetzungen erfüllen. Als Schadenversicherer sind sie außerdem an die Rechtsvorschriften für die Schadenversicherungsbranche gebunden. Gewinnerzielungsabsichten sind erlaubt; der Gewinn kann gegebenenfalls an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die derzeit aktiven privaten Krankenversicherer können als solche weiter bestehen, und die bisherigen Krankenkassen können sich zu privaten Anbietern umformen. Auch für neue Anbieter ist der Markt offen. Die Effizienz des neuen Systems ist dadurch gewährleistet, dass die Versicherungsgesellschaften ständig miteinander konkurrieren. Die Versicherten können jährlich den Anbieter wechseln und die Anbieter dürfen niemanden, der in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnt, als Versicherten ablehnen. In welcher Form das Standardpaket angeboten wird, kann der Versicherer grundsätzlich selbst entscheiden. Möglich sind sowohl Sachleistungen als auch die Kostenerstattung oder eine Kombination aus beidem. Auch die Versicherten können sich frei für eine dieser Formen entscheiden. Pauschalbeitrag Fast die Hälfte der gesamten Beitragslast wird in Form eines Pauschalbeitrags von den Versicherten getragen. So wird das Kostenbewusstsein gefördert. Die Versicherer können den Pauschalbeitrag für jede von ihnen angebotene Police selbst festlegen. Dabei gilt allerdings eine wichtige Regel: Für jede Art von Police darf nur ein einziges Beitragsniveau gelten. Das Alter, der Gesundheitszustand oder die soziale Situation des Versicherten darf keine Rolle spielen. Alle, die die gleiche Police haben, zahlen auch die gleichen Beiträge. Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sind dabei natürlich möglich. So wird der Wettbewerb zwischen den Versicherungsgesellschaften gefördert und das Kostenbewusstsein der Versicherten geschärft. Für Kollektivversicherungen dürfen Beitragsermäßigungen angeboten werden. Die Pauschalbeiträge waren für 2006 voraussichtlich auf durchschnittlich EUR 1100 pro Jahr gerahmt. In Wirklichkeit sind die Angebote der Versicherungsgesellschaften auf durchschnittlich EUR 1050 ausgekommen. Versicherte bis 18 Jahre zahlen keinen Pauschalbeitrag. Zur Finanzierung des Systems für Minderjährige wird ein staatlicher Beitrag in den Krankenversicherungsfonds eingezahlt. Einkommensabhängiger Beitrag Zusätzlich zum Pauschalbeitrag ist im Krankenversicherungsgesetz ein einkommensabhängiger Versicherungsbeitrag vorgesehen. Er wird als Prozentsatz vom Einkommen berechnet (für Arbeitnehmer: 6.75% bis EUR 30.000). Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern den von ihnen gezahlten einkommensabhängigen Beitrag zu erstatten. Für die Einziehung dieser Beiträge und ihre Einzahlung in einen Krankenversicherungsfonds ist die Steuerbehörde verantwortlich. Die einkommensabhängigen Beiträge werden über die gesamte Bevölkerung gerechnet etwa 50 Prozent der gesamten Beitragslast abdecken. Staatliche Beiträge Die oben gennannte generelle Beitragsfreiheit für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird durch staatliche Einzahlungen in den Krankenversicherungsfonds kompensiert. Risikoausgleich Die Einnahmen der Versicherungsgesellschaften bestehen aus den Pauschalbeiträgen ihrer Versicherten und aus den Risikoausgleichszahlungen, die sie je nach Risikoprofil ihrer Versicherten aus dem Krankenversicherungsfonds erhalten. Ohne ein gut funktionierendes Risikoausgleichssystem wäre eine Kontrahierungspflicht nicht realisierbar, denn die Versicherer haben dadurch keinen Einfluss darauf, wen sie aufnehmen und wen nicht. Bei überproportional vielen schlechten Risiken könnten sich dann erhebliche finanzielle Probleme ergeben. Um dies zu verhindern und ein Level Playing Field für die Versicherer zu schaffen, ist ein Risikoausgleichssystem mit klaren und für alle Versicherer identischen Kriterien unverzichtbar. Beitragsrückzahlung Versicherte ab 18 Jahren, die in einem Kalenderjahr keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, haben Anrecht auf eine Beitragsrückzahlung. Das ist dann der Fall, wenn der Wert der versicherten Leistungen, die in dem betreffenden Kalenderjahr in Anspruch genommen worden sind, einen vorab festgesetzten Höchstbetrag nicht übersteigt (2006: EUR 255). Dem Versicherten wird dann die Differenz zwischen dem Wert der in Anspruch genommenen Leistungen und diesem Höchstbetrag erstattet. Gesundheitszuschuss Mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes wird für alle Versicherten ein einheitliches Beitragssystem geschaffen. Die Beiträge bestehen wie gesagt aus einem einkommensabhängigen Teil, der von der Steuerbehörde eingezogen wird, und einem pauschalen Teil, der direkt an die Versicherer zu zahlen ist. Um sicherzustellen, dass durch die Krankenversicherung niemand finanziell überfordert wird, wurde ein Gesundheitszuschuss eingeführt. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach dem Einkommen der Versicherten. Kompensiert wird damit der Teil der Pauschalbeiträge, der eine als zumutbar festgesetzte Grenze übersteigt. Damit Bürger auch wirklich die Angebote verschiedener Versicherer miteinander vergleichen, werden bei der Berechnung der Höhe des Gesundheitszuschusses nicht die tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge zugrunde gelegt, sondern der durchschnittliche Betrag der Pauschalbeiträge auf dem Markt. Für die Auszahlung der Zuschüsse ist eine neue, der Steuerbehörde angegliederte Stelle zuständig. Die für einen Zuschuss infrage kommenden Bürger müssen jährlich einen Antrag stellen, in dem sie ihr eigenes Einkommen und das ihres Partners für das kommende Jahr schätzen. Auf dieser Grundlage erhalten sie dann jeden Monat (vom Staat) einen Zuschuss. Langfristige Versorgung 1968 trat das sogenannte Allgemeine Gesetz Besondere Krankheitskosten (AWBZ) in Kraft. Es sah eine Pflichtversicherung für alle Einwohner der Niederlande gegen schwerwiegende medizinische Risiken vor, die für den Einzelnen als unversicherbar galten. Zu denken ist hier an Aufenthalte in einer Einrichtung für Behinderte oder in einem Pflegeheim oder aber an sehr lange Krankenhausaufenthalte. Diese Versicherung wird auch nach dem 1. Januar 2006 bis auf weiteres neben der neuen Krankenversicherung fortbestehen. Siehe auch [...] © by wikipedia.org | Hier geht es zum Original-Wikipedia-Artikel über Krankenversicherung. |
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