Mit einer PKV bis zu 5.000 € sparen.Herzlich willkommen zum Online PKV Tarifchecker. Hier finden Sie die maßgeschneiderte Lösung für Ihre private Krankenversicherung. |
|||||||||||||||||
Menü | Vergleiche
Versicherungs-Check:Bitte benutzen Sie das Formular auf der Versicherungscheck Hauptseite um Ihren optimalen PKV Versicherungs-Tarif zu berechnen. |
RechtsschutzversicherungEine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut. InhaltsverzeichnisOhne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Regelfall 250.000 EUR je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten: Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten. Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst. Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird. Versicherungs und Leistungsarten Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den VerkehrsRechtsschutz, den ArbeitsRechtsschutz oder den Wohnungs und GrundstücksRechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den Bedingungen ARB zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen. Häufig werden folgende Pakete angeboten: Ausschließlich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Die Abwehr ist zum Teil über Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Beispiele: Verkehrsunfall, Sturz im Supermarkt, Falschberatung beim Aktienkauf, Schmerzensgeld wegen Beleidigung. ArbeitsRechtsschutz Abgedeckt sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits und Dienstverhältnissen. Beispiele: Kündigung des Versicherungsnehmers, falsches Arbeitszeugnis, Lohn/Gehalt wird nicht gezahlt, BeihilfeStreitigkeit eines Beamten. Wohnungs und GrundstücksRechtsschutz Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit? Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert, ist beispielsweise nur ein MieterRechtsschutz abgeschlossen, dann ist eine Streitigkeit mit dem eigenen Untermieter aus dem Untermietvertrag nicht versichert. Im Rahmen dieser Leistungsart können auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden. Beispiele: Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mietminderung wegen Mängeln, Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Wohngeldabrechnung, Streitigkeiten mit den Nachbarn wegen Grenzbepflanzung, aber auch Streitigkeiten mit der Stadt/der Gemeinde. Rechtsschutz im Vertrags und Sachenrecht Streitigkeiten aus Verträgen und aus gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen sind hier abgedeckt. Beispiele für Vertragsstreitigkeiten: Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, Streitigkeiten aus Darlehensverträgen, Streitigkeiten mit dem HandyProvider wegen der Rechnung Beispiele für Streitigkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen: GoA Geschäftsführung ohne Auftrag (sie lassen das Auto des Nachbarn abschleppen, um es vor dem Hochwasser zu retten, er zahlt die Abschleppkosten nicht), ungerechtfertigte Bereicherung (sie überweisen versehentlich auf das falsche Konto, der Zahlungsempfänger zahlt nicht zurück). Beispiele für Streitigkeiten aus dinglichen Rechten: Herausgabe ihres Eigentums (der 5jährige Sohn verschenkt ihr Fahrrad, der Beschenkte rückt es nicht mehr raus) SteuerRechtsschutz vor Gerichten Hier ist nur die Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht abgedeckt. Für das regelmäßig notwendige vorausgehende Einspruchsverfahren besteht ebensowenig Versicherungsschutz wie für eine Klage vor einem ausländischen Gericht. Beispiele: Werbungskosten werden bei der Einkommensteuererklärung nicht anerkannt, die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung, die Zollbehörden erheben Einfuhrzölle. SozialgerichtsRechtsschutz Auch hier besteht Versicherungsschutz nur für das gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten. Beispiele: Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung die Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt, das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist falsch berechnet, die BfA oder LVA übernimmt eine RehaMaßnahme nicht; dem Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erhöhung des GdB nicht anerkannt VerwaltungsRechtsschutz in Verkehrssachen Alles rund um den Führerschein Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc. Wichtig: Soll im Rahmen eines Straf oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden, handelt es um eine Streitigkeit aus dem StrafRechtsschutz oder dem OrdnungwidrigkeitenRechtsschutzes. Bei Versicherungsverträgen, den ältere Versicherungsbedingungen zu Grunde liegen, d. h. ARB vor 1994 besteht regelmäßig nur ein s.g. FührerscheinRechtsschutz. Hier sind ausschließlich Streitigkeiten wegen der Wiedererteilung, Entzug und Einschränkung des Führerscheins versichert. Die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen, ist hier z. B. nicht versichert. Disziplinar und StandesRechtsschutz Gelten für den Versicherungsnehmer Disziplinarvorschriften (z. B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), sind die entsprechenden Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert. Beispiele: Ein Polizeibeamter kann wegen eines Vergehens in seiner Freizeit aus disziplinarrechtlich verfolgt werden, dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden. StrafRechtsschutz Die Verteidigung in Strafverfahren ist versichert. Hier wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen unterschieden. Im Rahmen dieser Leistungsart kommt es entscheidend auf den Vorwurf an, der von den Ermittlungsbehörden erhoben wird. Bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer nicht wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt wird. Der Versicherer zahlt während des Verfahrens die anfallenden Gebühren und Vorschüsse. Wird der Versicherungsnehmer z. B. wegen einer vorsätzlich begangenen Unfallflucht verurteilt, ist er verpflichtet alles an den Versicherer zurück zu zahlen. Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht nur für Vergehen Versicherungsschutz, die auch dann bestraft werden, wenn sie fahrlässig begangen werden. Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei vorsätzlicher Begehungsweise bestraft wird, oder wird ein Verbrechen vorgeworfen, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer prüft nicht, ob die Tat begangen wurde. Auch der Ausgang des Verfahrens ändert nichts an der Entscheidung. Wird beispielsweise das Strafverfahren wegen Beleidigung eingestellt, besteht trotzdem kein Versicherungsschutz. Beispiele für versichertete Vorwürfe: fahrlässige Körperverletzung, viele Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes und des Waffengesetzes. Beispiele für nicht versicherte Vorwürfe: vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, Mord, Totschlag, Nötigung. OrdnungswidrigkeitenRechtsschutz Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz. Beispiele: Geschwindigkeitsübertretung, Rotlicht, Lärmbelästigung, Gurtpflicht... Ausnahme: Verfahren wegen Halte und Parkverstößen sind nicht versichert (Risikoausschluss) BeratungsRechtsschutz Ändert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung übernommen. Rechtsschutz für eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit besteht regelmäßig nicht. Häufig entfällt auch Rechtsschutz für die bereits durchgeführte Beratung, wenn der Anwalt weiter tätig wird. Beispiele: Trennung/Ehescheidung, Geburt eines Kindes, Tod eines Verwandten Die Regelung des eigenen Erbes, also die Erstellung eines Testamentes, ist mangels eingetretener Änderung der Rechtslage nicht versichert. Genausowenig besteht kein Kostenschutz, wenn sich der Versicherte beraten lassen will, ob der reiche Erbonkel noch zu Lebzeiten sein Testament ändern darf. Es muss also zunächst der Todesfall abgewartet werden. OpferRechtsschutz Hier besteht Rechtsschutz für die aktive Strafverfolgung von Straftätern. In den Versicherungsbedingungen werden die Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, genau bezeichnet. Häufig besteht Versicherungsschutz für eine Nebenklage. Hier kann sich der Versicherungsnehmer sozusagen an eine Anklage des Staatsanwalts anschließen und selbst zur Bestrafung des Täters beitragen. Das Opfer ist auch im Rahmen des TäterOpferAusgleichs versichert. Der Täter versucht hier, die Tat wieder gut zu machen. Auch die Kosten des Verletzenbeistands werden übernommen. Leistungsausschlüsse Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aller Streitigkeiten ab. Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten Leistungsarten zugeordnet werden können. Ist dies nicht möglich, besteht kein Rechtsschutz (Beispiel: Streitigkeit aus dem Schulrecht). In § 3 ARB ist darüber hinaus eine Reihe von Risikoausschlüssen genannt. Hier sollen nur einige der am häufigsten vorkommenden Ausschlüsse genannt werden: Basis der Rechtsschutzversicherung sind die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht Musterbedingungen, die von den Mitgliedsunternehmen üblicherweise übernommen werden[1]. Geschichte Die Rechtsschutzversicherung ist ein noch junger Zweig der Privatversicherung. Jedoch gab es erste Vorläufer bereits im Mittelalter in Form genossenschaftlicher Rechtsverfolgung durch Gilden und Zünfte. Im 19. Jahrhundert entstanden dann Interessenverbände und Schutzvereine (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Bauernvereine, Kreditschutzverbände, Haus und Grundbesitzervereine). Unter anderem gehörte zu deren Leistungsspektrum, den Mitgliedern Rechtsrat oder Rechtshilfe zu gewähren sowie das Angebot für die Mitglieder Schriftwechsel oder Verhandlungen zu führen. Nach dem zweiten Weltkrieg hat die Rechtsschutzversicherung sprunghaft an Bedeutung gewonnen. Hierzu hat der Gesetzgeber beigetragen, indem zum einen mit dem Rechtsberatungsgesetz die Möglichkeiten der Verbände zur Rechtsberatung eingeschränkt wurden und ab 1952 ein sogenannter aktiver Schadenersatzrechtsschutz versicherbar und der Strafrechtsschutz eingeführt wurde. Ein wichtiger Meilenstein war die Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994. In diesem Jahr kamen neue Rechtsschutzbedingungen (ARB 94) auf den Markt und die Vorabgenehmigung der ARB durch das Aufsichtsamt entfiel. [...] © by wikipedia.org | Hier geht es zum Original-Wikipedia-Artikel über Rechtsschutzversicherung. |
|
|||||||||||||||